Was Weiterbildungsberatung ist
Weiterbildungsberatung klärt drei Fragen: Was brauchst du, um deinen beruflichen Weg weiterzugehen? Welche Weiterbildung, Umschulung oder Teilqualifizierung passt dazu? Und wer bezahlt sie?
Anbieter sind die Agentur für Arbeit (Berufsberatung im Erwerbsleben), die Jobcenter, die Kammern, kommunale Weiterbildungsberatungsstellen und freie Träger. Die Beratung selbst ist in der Regel kostenfrei.
Für wen sie infrage kommt
Für Arbeitsuchende, die mit einem Abschluss bessere Chancen hätten. Für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung oder Strukturwandel verändert. Für Menschen ohne Berufsabschluss, die ihn nachholen wollen. Und für alle, die beruflich umsteigen möchten.
Was gefördert wird
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III): Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt Lehrgangskosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuung für eine zugelassene Weiterbildung. Während der Maßnahme läuft das Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter. Bei Abschlüssen gibt es zusätzlich Weiterbildungsprämien.
Beschäftigtenförderung (§ 82 SGB III, Qualifizierungschancengesetz): Auch wer angestellt ist, kann gefördert werden. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich dann an Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt; der Antrag läuft über den Arbeitgeber.
Aufstiegs-BAföG: Für Fortbildungen wie Techniker, Fachwirt oder Meisterabschlüsse gibt es Zuschüsse und Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, unabhängig vom Alter.
So läuft es ab
1. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter oder einer Weiterbildungsberatungsstelle. 2. Ziel und Weiterbildung festlegen, Bildungsgutschein oder Förderzusage erhalten. 3. Zugelassenen Bildungsträger wählen (KURSNET der Agentur für Arbeit listet alle). 4. Weiterbildung starten, Abschluss machen, mit neuem Profil bewerben.
Was Weiterbildungsberatung nicht ist
Sie entscheidet nicht über die Förderung, das macht die Agentur oder das Jobcenter. Und sie ersetzt nicht die Prüfung, ob ein Anbieter seriös ist: Achte auf die AZAV-Zulassung und auf Erfahrungsberichte.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
