Häufige Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Förderung und Gutscheine
Was ist ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger, zum Beispiel Jobcoaching, Bewerbungstraining oder Gründungsberatung. Die Kosten übernimmt die ausstellende Stelle komplett.
Wer bekommt einen AVGS?
Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, und teils auch Arbeitsuchende ohne Leistungsbezug. Die Entscheidung trifft die Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Einen Anspruch haben Arbeitslosengeld-Beziehende nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit in den ersten drei Monaten.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS fördert Aktivierung, Coaching und Beratung (§ 45 SGB III). Der Bildungsgutschein fördert berufliche Weiterbildung und Umschulung mit Lehrgangskosten (§ 81 SGB III). Beide stellen Agentur für Arbeit oder Jobcenter aus.
Muss ich den Gutschein zurückzahlen, wenn ich abbreche?
Nein. Die Kosten trägt die Agentur oder das Jobcenter. Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann aber Folgen für deine Leistungen haben, deshalb vorher mit deiner Vermittlungsfachkraft sprechen.
Gibt es Förderung, wenn ich angestellt bin?
Ja: Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III (Antrag über den Arbeitgeber), Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen und in vielen Bundesländern Bildungsschecks oder Bildungsprämien. Die Agentur für Arbeit berät auch Beschäftigte kostenfrei.
Beratung finden
Woran erkenne ich einen seriösen Träger?
An der AZAV-Zulassung (Trägerzulassung plus Maßnahmezulassung), einer klaren Beschreibung der Maßnahme, einem kostenlosen Erstgespräch und daran, dass dir niemand etwas verspricht, was die Agentur oder das Jobcenter entscheidet.
Kann ich den Träger frei wählen?
Ja. Der Gutschein nennt Ziel und Umfang, den Träger wählst du selbst, solange er für diese Maßnahme zugelassen ist.
Was, wenn meine Vermittlungsfachkraft keinen Gutschein ausstellen will?
Frag nach der Begründung und bitte um einen schriftlichen Bescheid. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Beratung dazu geben Sozialverbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sozialrecht; wir erbringen keine Rechtsberatung.
Was kostet Beratung ohne Gutschein?
Kostenfrei beraten Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und viele kommunale Stellen. Private Beratung kostet je nach Anbieter; frag vorher nach einem festen Preis.
Diese Website
Ist Beratungs-Info eine Behörde?
Nein. Beratungs-Info ist ein privates Informationsangebot von Maik Marx, Plan Genial Unternehmensberatung, Berlin. Entscheidungen über Förderung treffen allein Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Beratet ihr auch selbst?
Ja, über plangenial.de: geförderte Coachings für Jobsuche und Gründung als zugelassener Träger. Das kostenlose Erstgespräch klärt, ob das zu dir passt oder eine andere Stelle besser ist.
Warum steht überall „allgemeine Information“?
Weil wir keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Versicherungsberatung erbringen dürfen und wollen. Was hier steht, gilt allgemein; dein Einzelfall gehört in die zuständige Stelle.
Unsicher, welche Beratung passt?
Dann sprich kurz mit Maik. Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir deine Lage in 30 Minuten und sagen dir, welche Stelle und welche Förderung infrage kommt.