Was Jobcoaching ist
Jobcoaching ist Einzelbegleitung. Ein Coach schaut mit dir auf deine Stärken, deinen bisherigen Weg und die Stellen, die wirklich zu dir passen. Dazu kommen Strategie, Zeitplan, Bewerbung, Vorbereitung auf Gespräche und die Zeit danach.
Das Format heißt bei den Trägern unterschiedlich: Jobcoaching, Karrierecoaching, Vermittlungscoaching oder „Neue Chance als Arbeitnehmer“. Gemeint ist meist dasselbe: eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Für wen es infrage kommt
Für alle, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind und bei der Jobsuche nicht weiterkommen. Besonders sinnvoll nach längerer Pause (Elternzeit, Krankheit, Pflege), nach einer Kündigung, bei einem Branchenwechsel oder wenn Bewerbungen ins Leere laufen.
Was gefördert wird
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III deckt die Kosten der Maßnahme bei einem zugelassenen Träger komplett ab. Du zahlst nichts. Der Gutschein nennt Ziel, Umfang und Gültigkeit; den Träger wählst du selbst.
Ob du einen AVGS bekommst, ist eine Ermessensentscheidung deiner Vermittlungsfachkraft. Ein Anspruch besteht nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit in den ersten drei Monaten, wenn du Arbeitslosengeld beziehst (§ 45 Abs. 7 SGB III). Frag ausdrücklich danach.
So läuft es ab
1. Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft, Wunsch nach Jobcoaching äußern, AVGS mitnehmen. 2. Träger wählen und Erstgespräch führen. 3. Coaching nach Plan: Standort, Ziel, Bewerbung, Gespräche, Begleitung bis zum Start. 4. Der Träger meldet den Abschluss an die Agentur oder das Jobcenter.
Plan Genial Unternehmensberatung bietet die Maßnahme „Neue Chance als Arbeitnehmer“ in drei Umfängen an, online und in Berlin vor Ort. Mehr auf avgs.info und plangenial.de.
Was Jobcoaching nicht ist
Kein Arbeitsvermittler, der dir eine Stelle garantiert, und keine Rechtsberatung zu Bescheiden, Sanktionen oder Arbeitsverträgen. Dafür gibt es Fachanwälte und die Beratung der Sozialverbände.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
