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Beratungs-Info Wegweiser
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Gründungsberatung

Du hast eine Idee und willst dein eigenes Ding machen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Gründungsberatung sortiert mit dir die Idee, den Businessplan, die Finanzierung und die ersten Schritte. Hier erfährst du, welche Formen es gibt, wer sie bezahlt und wie du drankommst.

KI-generiert: Maik Marx und ein junger Gründer stehen am Fenster eines Berliner Coworking-Lofts
KI-generiert

Was Gründungsberatung ist

Gründungsberatung begleitet dich von der Idee bis zur Anmeldung und oft noch darüber hinaus. Typische Themen: Passt die Idee zu mir und zum Markt? Welche Rechtsform ist sinnvoll? Wie rechne ich Umsatz, Kosten und Liquidität durch? Was will die Bank oder das Amt im Businessplan sehen?

Es gibt sie als geförderte Maßnahme bei zertifizierten Trägern, als Angebot der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, bei kommunalen Wirtschaftsförderungen und bei privaten Beratungen.

Für wen sie infrage kommt

Für Menschen, die arbeitsuchend gemeldet sind und sich selbstständig machen wollen, ist der Weg über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter oft der einfachste: Dort gibt es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für eine Beratung zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.

Auch wer noch angestellt ist oder nebenberuflich starten will, kann Gründungsberatung nutzen, dann meist bei Kammern, Gründungszentren oder auf eigene Rechnung.

Was gefördert wird

AVGS (§ 45 SGB III): Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann dir einen Gutschein für eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger ausstellen. Die Maßnahme ist dann für dich kostenfrei. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft nach deiner Situation.

Gründungszuschuss (§ 93 SGB III): Wer Arbeitslosengeld bezieht und noch mindestens 150 Tage Anspruch hat, kann für den Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit einen Zuschuss beantragen. Dafür braucht es eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens.

Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): Für Menschen im Bürgergeld kann das Jobcenter beim Start in die Selbstständigkeit ein Einstiegsgeld zahlen. Auch hier entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.

So läuft es ab

1. Du sprichst mit deiner Vermittlungsfachkraft über deine Gründungsidee und fragst nach einem AVGS für Gründungsberatung. 2. Mit dem Gutschein suchst du dir einen zugelassenen Träger und meldest dich dort. 3. In der Beratung entstehen Businessplan, Finanzplanung und die Unterlagen für Zuschuss oder Bank. 4. Du meldest dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit an und startest.

Plan Genial Unternehmensberatung ist ein nach AZAV zugelassener Träger und bietet die Maßnahme „Neuanfang als Unternehmer“ an. Mehr dazu auf plangenial.de und in einem kostenlosen Erstgespräch.

Was Gründungsberatung nicht ist

Sie ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Finanz- oder Versicherungsvermittlung. Für Steuerfragen, Verträge und Versicherungen brauchst du die jeweiligen Fachleute. Gute Gründungsberatung sagt dir, wann das so weit ist.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

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Dann sprich kurz mit Maik. Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir deine Lage in 30 Minuten und sagen dir, welche Stelle und welche Förderung infrage kommt.

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